THOMAS MAUERSBERGER
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02.09.2020

Verfallene Immobilien

Hannelore Herrling fragt: „Gibt es eine Möglichkeit, alte, verfallene Gebäude in Thum, die nicht in städtischem Besitz sind, abzureißen? Mich ärgert es immer wieder, wenn man von Chemnitz kommt und der erste Eindruck von Thum sind verfallene Häuser.“

Meine Antwort:
Die Kommune darf keine Häuser abreißen, die nicht in ihrem Besitz sind. Das Eigentum der Bürger ist zu Recht geschützt. Allerdings verpflichtet Eigentum auch. Jeder Eigentümer eines Grundstücks und Hauses ist dafür verantwortlich, dass von seinem Besitz keine Gefahr ausgeht. Das wird als Verkehrssicherheitspflicht bezeichnet. Wird diese Pflicht nach Aufforderung nicht erfüllt, darf die Kommune geeignete Maßnahmen einleiten, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Generell wurde in der Vergangenheit immer versucht, gerade bei den Immobilien, welche mehr und mehr verfallen, den Kontakt zu den Besitzern zu suchen, auch mit der Option, die Gebäude zu übernehmen. Wir als Kommune haben gute Möglichkeiten, Förderungen für den Abriss und die Revitalisierung zu bekommen. So geschehen bei der ehemaligen Jugendherberge oder auch der Harzer Fabrik in Herold. Oft ist es jedoch nicht so einfach, die Eigentümer, oft Erbengemeinschaften, ausfindig zu machen.
Als Bürgermeister werde ich konsequent versuchen, das Stadtbild weiter zu verschönern und Lösungen für solche Immobilien zu finden.



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